INDIVIDUELLES ARBEITSRECHT
Wir beraten unsere Mitgliedsunternehmen in allen Fragen des individuellen Arbeitsrechts sowie damit im Zusammenhang stehenden Fragestellungen des Sozialrechts. Weiter vertreten wir unsere Mitglieder sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Die Vertretung umfasst die Prozessführung vor dem Arbeits-, Landesarbeits- und dem Bundesarbeitsgericht sowie vor den Sozialgerichten. Hierfür fallen keine zusätzlichen Kosten an.
Die Prozessführung ist im Mitgliedsbeitrag bereits enthalten.
BEI DER AUSGESTALTUNG VON ARBEITSBEDINGUNGEN VERHANDELN WIR SOWOHL FLÄCHEN- ALS AUCH HAUSTARIFVERTRÄGE. KONKRET UMFASST DIES:
Arbeitsrecht von A-Z
Das Individual-Arbeitsrecht ist in vielen verschiedenen Gesetzesbereichen geregelt und wesentlich durch die Rechtsprechung geprägt. Aus diesem Grund hat die arbeitsrechtliche Beratung einen besonders hohen Stellenwert.
KOLLEKTIVES ARBEITSRECHT
Wir beraten und vertreten unsere Mitglieder ebenso in allen Bereichen des kollektiven Arbeitsrechts. Dazu gehören Rechtsfragen zur Auslegung von Tarifverträgen, beim Arbeitskampf (Streiks und Aussperrungen). Insbesondere wenn es um die Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten geht oder beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen (Betriebsverfassungsrecht) sind wir Ihr erster Ansprechpartner.
A
Abmahnung
Arbeitsverträge
Aushilfe
AGG
Auszubildende
Aufhebungsvertrag
Alkoholmissbrauch
Arbeitszeit
Altersteilzeit
B
Betriebsatsanhörung
Betriebliche Altersvorsorge
Befristung
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
E
Entgelt
Elternzeit
F
Freistellung
Führerschein
Freie Mitarbeit / Handelsvertreter
G
Geringfügige Beschäftigung (Minijobs)
H
Hygiene
K
Krankheit
Kündigung
L
Leistungsabhängige
Vergütung
M
Mutterschutz
Mehrarbeit
N
Nebentätigkeit
Nutzen neuer Medien (Internet, Email)
U
Urlaub
R
Rente
S
Schwerbehinderte
Saisonarbeit
V
Versetzung
Variable Vergütung / Provision
W
Weisungsrecht
Weihnachtsgeld
Z
Zeugnis
Zeitarbeit