AUFGABEN UND ZIELE
Wir schließen für unsere Mitgliedsunternehmen regionale Entgelttarifverträge ab, die der individuellen Situation einzelner Unternehmen flexibel angepasst werden können.
Bei Tarifverträgen auf Bundesebene achten wir darauf, dass die Vorstellungen der baden-württembergischen Unternehmen berücksichtigt werden.
Wir beraten unsere Mitgliedsunternehmen in Fragen der Mitbestimmung, der Betriebsverfassung und des Arbeitsrechts – und vertreten sie gerichtlich auf allen Ebenen.
FRAGEN RUND UMS ARBEITSVERHÄLTNIS BEANTWORTEN
Rufen Sie uns an: Wir beantworten unseren Mitgliedern alle Fragen des Arbeitsrechts sowie damit im Zusammenhang stehenden Fragestellungen des Sozialrechts. Wir beraten und vertreten unsere Mitglieder ebenso in allen Bereichen des kollektiven Arbeitsrechts.
Dazu gehören Rechtsfragen zur Auslegung von Tarifverträgen, beim Arbeitskampf (Streiks und Aussperrungen). Insbesondere wenn es um die Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten geht oder beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen (Betriebsverfassungsrecht) sind wir Ihr erster Ansprechpartner.
ARBEITSGERICHTSPROZESSE FÜHREN
Wir vertreten unsere Mitgliedsunternehmen in allen Fragen des Arbeitsrechts sowie damit im Zusammenhang stehenden Fragestellungen des Sozialrechts. Dies tun wir sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
Die Vertretung umfasst die Prozessführung vor dem Arbeits-, Landesarbeits- und dem Bundesarbeitsgericht sowie vor den Sozialgerichten. Hierfür fallen keine zusätzlichen Kosten an. Die Prozessführung ist im Mitgliedsbeitrag bereits enthalten.