AUFGABEN UND ZIELE

Wir schließen für unsere Mitgliedsunternehmen regionale Entgelttarifverträge ab, die der individuellen Situation einzelner Unternehmen flexibel angepasst werden können.

Bei Tarifverträgen auf Bundesebene achten wir darauf, dass die Vorstellungen der baden-württembergischen Unternehmen berücksichtigt werden.

Wir beraten unsere Mitgliedsunternehmen in Fragen der Mitbestimmung, der Betriebsverfassung und des Arbeitsrechts – und vertreten sie gerichtlich auf allen Ebenen.

FRAGEN RUND UMS ARBEITSVERHÄLTNIS BEANTWORTEN

Rufen Sie uns an: Wir beantworten unseren Mitgliedern alle Fragen des Arbeitsrechts sowie damit im Zusammenhang stehenden Fragestellungen des Sozialrechts. Wir beraten und vertreten unsere Mitglieder ebenso in allen Bereichen des kollektiven Arbeitsrechts.
 
Dazu gehören Rechtsfragen zur Auslegung von Tarifverträgen, beim Arbeitskampf (Streiks und Aussperrungen). Insbesondere wenn es um die Beteiligungs- und  Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten geht oder beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen (Betriebsverfassungsrecht) sind wir Ihr erster Ansprechpartner.

ARBEITSGERICHTSPROZESSE FÜHREN

Wir vertreten unsere Mitgliedsunternehmen in allen Fragen des Arbeitsrechts sowie damit im Zusammenhang stehenden Fragestellungen des Sozialrechts. Dies tun wir sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
 
Die Vertretung umfasst die Prozessführung vor dem Arbeits-, Landesarbeits- und dem Bundesarbeitsgericht sowie vor den Sozialgerichten. Hierfür fallen keine zusätzlichen Kosten an. Die Prozessführung ist im Mitgliedsbeitrag bereits enthalten.

Schulen und weiterbilden

Wir bieten Ihnen ein breites Informations- und Weiterbildungsangebot. Wir berichten zeitnah über aktuelle Themen der Ernährungsindustrie. Unsere Arbeitskreise und Seminare greifen diese Fragestellungen auf und geben praxisnahe Handlungsempfehlungen.

Als Mitglied der Landesvereinigung der Arbeitgeberverbände bieten wir Ihnen den Zugang zum Bildungswerk der Baden-Württembergischen Wirtschaft. Dieses  überregionale Partnernetzwerk bietet Ihnen den Vorteil, stets am Puls des Geschehens zu sein. So sind Sie mit den aktuellen Entwicklungen am Weiterbildungsmarkt immer bestens vertraut. Das ermöglicht uns, zum Nutzen unserer Mitglieder neue Herangehensweisen zu entwickeln und neue Wege aufzuzeigen.

Personalleitererfahrungsaustausch

Etwa vier mal im Jahr laden wir Personal- und Betriebsleiter zu einem halbtägigen Erfahrungsaustausch im Verbandshaus ein. Neben aktuellen Informationen zu arbeits- und sozialrechtlichen Neuerungen bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihr Netzwerk auch außerhalb der eigenen Branche aufzubauen und zu erweitern.

Informationsdienst
Wir informieren Sie tagesaktuell über die neuesten Entscheidungen der Arbeits- und Sozialgerichte. Natürlich halten wir Sie auch über die wichtigen gesetzlichen Neuregelungen auf dem Laufenden und geben Ihnen Handlungsempfehlungen. Über unseren Newsletter hinaus, haben Sie die Möglichkeit im Intranet auf unsere Rundschreiben, Musterarbeitsverträge und Betriebsvereinbarungen sowie auf Tarifverträge unbegrenzt zuzugreifen.

Inhouseschulungen und Seminare
Wir schulen Ihre Fach- und Führungskräfte. Unsere Verbandsjuristen bieten Ihnen 1-2 tägige Seminare zu Themen wie Arbeitsrecht für Führungskräfte, Umgang mit dem Betriebsrat oder ein auf Ihr Unternehmen abgestimmtes Schulungskonzept an.  Auf Wunsch auch als Inhouseschulung.

Seminar für Personalverantwortliche
Wir laden Sie zweimal im Jahr zu unseren zweitägigen Seminaren für Personalverantwortliche ins Bildungswerk Haus Steinheim/Murr ein. Neben Aktuellem aus dem Arbeitsrecht werden Sie von erfahrenen Referenten, Arbeitsrichtern oder unseren Rechtsanwälten zu allen Fragen des Personalrechts unterrichtet. Das aktuelle Programm finden Sie hier.

Tarifvertäge aushandeln

Als Sozialpartner wirken wir bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen in den einzelnen Branchen der Ernährungsindustrie Baden-Württembergs mit. Mit der Gewerkschaft NGG verhandeln wir für die einzelnen Branchen Flächentarifverträge, unterstützen jedoch auch einzelne Mitglieder beim Abschluss von Haustarifverträgen.

Bei der Ausgestaltung von Arbeitsbedingungen verhandeln wir sowohl Flächen- als auch Haustarifverträge. Konkret umfasst dies:

  • Manteltarifverträge
  • Lohn- und Gehaltstarife
  • Arbeitszeitflexibilisierung
  • Altersteilzeittarifverträge
  • Altersvorsorge
  • Eingruppierungstarife
 

Unsere Aufgabe besteht darüber hinaus darin, Mitgliedsunternehmen in  wirtschaftlich schwierigen Situationen durch den Abschluss von Sanierungstarifverträgen vor der Existenzvernichtung zu bewahren.

Bei den Verhandlungen ist es unser Anspruch, stets die zweckmäßigste und wirtschaftlichste Gesamtlösung für unsere Mitgliedsunternehmen zu erzielen und möglichst Streik und Aussperrung zu vermeiden.