__ Der Arbeitgeberverband der Ernährungsindustrie Baden-Württemberg e.V. basiert auf den Säulen seiner Organe. __
Die Organe des Verbandes
N°1 Die Mitgliederversammlung
N°2 Der Hauptausschuss
N°3 Der Vorstand
N°4 Die Geschäftsführung
GEMEINSAM FÜR UNSER BIER
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Verbandes. Satzungsgemäß tagt die ordentliche Mitgliederversammlung einmal jährlich. Darin beschließen die Mitglieder über die grundlegenden Angelegenheiten des Verbandes wie z.B. Wahl des Vorstandes und des Hauptausschusses.
DER HAUPTAUSSCHUSS
Der Hauptausschuss besteht aus dem Vorstand und weiteren Mitgliedern, die von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes für zwei Jahre gewählt werden. Er hat die Aufgabe den Vorstand zu unterstützen und zu beraten, insbesondere bei der Verbands- und Tarifpolitik.
DER VORSTAND
Andreas rippstein
Vorstandsvorsitzender
Arbeitgeberverband
Der Ernährungsindustrie
Baden-Württemberg e.V.
Arbeitgeberverband
Der Ernährungsindustrie
Baden-Württemberg e.V.
DIE GESCHÄFTSFÜHRUNG
Der Geschäftsführer erledigt in eigener Verantwortlichkeit die laufenden Geschäfte des Verbandes. Er kann auf Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung als geschäftsführendes Vorstandsmitglied in den Vorstand berufen werden.