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Wir kennen uns aus im   /  Arbeitsrecht  /

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Individuelles Arbeitsrecht

__ Wir beraten unsere Mitgliedsunternehmen in allen Fragen des individuellen Arbeitsrechts sowie damit im Zusammenhang stehenden Fragestellungen des Sozialrechts. Weiter vertreten wir unsere Mitglieder sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Die Vertretung umfasst die Prozessführung vor dem Arbeits-,Landesarbeits- und dem Bundesarbeitsgericht sowie vor den Sozialgerichten. Hierfür fallen keine zusätzlichen Kosten an.
Die Prozessführung ist im Mitgliedsbeitrag bereits enthalten.  __ 

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Kollektives Arbeitsrecht

__  Wir beraten und vertreten unsere Mitglieder ebenso in allen Bereichen des kollektiven Arbeitsrechts. Dazu gehören Rechtsfragen zur Auslegung von Tarifverträgen, beim Arbeitskampf (Streiks und Aussperrungen). Insbesondere wenn es um die Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten geht oder beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen (Betriebsverfassungsrecht) sind wir Ihr erster Ansprechpartner.  __ 

> Fragen rund ums Arbeitsverhältnis beantworten

Rufen Sie uns an: Wir beantworten unseren Mitgliedern alle Fragen des Arbeitsrechts sowie damit im Zusammenhang stehenden Fragestellungen des Sozialrechts. Wir beraten und vertreten unsere Mitglieder ebenso in allen Bereichen des kollektiven Arbeitsrechts. Dazu gehören Rechtsfragen zur Auslegung von Tarifverträgen, beim Arbeitskampf (Streiks und Aussperrungen). Insbesondere wenn es um die Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten geht oder beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen (Betriebsverfassungsrecht) sind wir Ihr erster Ansprechpartner.

> Arbeitsgerichtprozesse

Wir vertreten unsere Mitgliedsunternehmen in allen Fragen des Arbeitsrechts sowie damit im Zusammenhang stehenden Fragestellungen des Sozialrechts. Dies tun wir sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.

Die Vertretung umfasst die Prozessführung vor dem Arbeits-, Landesarbeits- und dem Bundesarbeitsgericht sowie vor den Sozialgerichten. Hierfür fallen keine zusätzlichen Kosten an. Die Prozessführung ist im Mitgliedsbeitrag bereits enthalten.

Ausgestaltung von   /  Tarifverträgen   /

__  Wir beraten und vertreten unsere Mitglieder ebenso in allen Bereichen des kollektiven Arbeitsrechts. Dazu gehören Rechtsfragen zur Auslegung von Tarifverträgen, beim Arbeitskampf (Streiks und Aussperrungen). Insbesondere wenn es um die Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten geht oder beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen (Betriebsverfassungsrecht) sind wir Ihr erster Ansprechpartner.  __ 

Schreiben Sie und unter info@ernaehrung.net

Arbeitsrecht von   /  A-Z   /

__  Wir beraten und vertreten unsere Mitglieder ebenso in allen Bereichen des kollektiven Arbeitsrechts. Dazu gehören Rechtsfragen zur
Auslegung von Tarifverträgen, beim Arbeitskampf (Streiks und Aussperrungen). Insbesondere wenn es um die Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten geht oder beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen (Betriebsverfassungsrecht) sind wir Ihr erster Ansprechpartner.  __ 

A

Wir beraten die Personalverantwortlichen und Führungskräfte Ihres Unternehmens gerne zu allen Einzelheiten und übernehmen die Erstellung einer Abmahnung, abgestimmt auf Ihren Einzelfall und den zugrundeliegenden Pflichtenverstoß.

Wir beraten die Personalverantwortlichen und Führungskräfte Ihres Unternehmens gerne zu allen Einzelheiten und übernehmen die Erstellung einer Abmahnung, abgestimmt auf Ihren Einzelfall und den zugrundeliegenden Pflichtenverstoß.

Wir erarbeiten für Sie alle Verträge, die Sie für Ihr tägliches Personalgeschäft benötigen – angepasst auf Ihr Unternehmen und den jeweiligen Einzelfall.

Wir beraten Sie über die rechtlichen Rahmenbedingungen wie etwa Befristung, Vergütung, Anwendung von Tarifverträgen, Sozialversicherung/Minijob etc. und stellen Ihnen die von Ihnen benötigten Vertragstexte gerne zur Verfügung.

Wir helfen Ihnen, bei Stellenausschreibungen, Arbeitsverträgen und Betriebsvereinbarungen Diskriminierung zu vermeiden und Ihre Führungskräfte und Mitarbeitenden zu dem Thema zu schulen.

Wir helfen Ihnen gerne mit Rat und Tat bei der Erstellung der Verträge und der Beachtung der zahlreichen Sonderregelungen, die Ausbilder und Auszubildende zu beachten haben.

Gerne stellen wir Ihnen Mustertexte zur Verfügung, überarbeiten diese mit Ihnen zusammen und erstellen die auf Ihren Einzelfall angepasste Vertragsfassung mit Ihnen. Wir unterstützen Sie bei Abfindungsberechnungen und geben Ihnen wertvolle Hinweise auf die möglichen sozialversicherungsrechtlichen Folgen verschiedener Aufhebungsregelungen.

Sowohl bei der Vorbereitung von Gesprächen mit den Betroffenen als auch bei der Frage, ob und wie ein Arbeitsverhältnis fortgeführt und der Betroffene unterstützt werden kann, sind wir Ihnen gerne behilflich.

Gerne klären wir mit Ihnen alle Fragen und Anwendungsfälle der gesetzlichen Regelung im Zusammenspiel mit den in Ihrem Unternehmen geltenden Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen.

Gerne übernehmen wir für Sie die Vertragserstellung, beantworten Ihnen alle Fragen mit Blick auf Rente und Sozialversicherung und beraten Sie bei der Ausgestaltung der Rahmenbedingungen bei Ihnen im Unternehmen.

B

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung der Betriebsratsanhörung und natürlich auch bei der weiteren Vorbereitung der personellen Einzelmaßnahme oder Kündigung.

C

Ohne explizites betriebliches Verbot ist das Mitführen und der Konsum von Cannabis auf Ihrem Betriebsgelände auch während der Arbeitszeit nach den neuen gesetzlichen Regelungen grundsätzlich erlaubt! Zur Ausgestaltung von Regelungen und bei Problemen beim Umgang mit cannabis-konsumierenden Mitarbeitenden unterstützen wir Sie gerne.

E

Die Ausgestaltung von Entgeltregelungen in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen erläutern wir Ihnen gerne und unterstützen Sie mit für Ihr Unternehmen erstellten Vertragstexten. Dabei ist die umfassende Beratung unter Berücksichtigung der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen selbstverständlich.

Die Voraussetzungen für die Beantragung und den Ablauf (z.B. Übertragung oder Verlängerung) der Elternzeit, Teilzeittätigkeit während der Elternzeit, die Behandlung von Urlaubsansprüchen und alle weiteren Rahmenbedingungen sind im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt. Wir erstellen für Sie die dazu passenden Vertragstexte und geben gerne detaillierte Auskünfte zum Thema.

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (abgekürzt: eAU), auch elektronische Krankschreibung genannt, ist die digitale Fassung der Krankschreibung auf Papier, des allbekannten „gelben Scheins“.
Wir haben aktuelle Tipps zu dem Verfahren aus der Praxis für Sie und stehen Ihnen mit allem Wissenswerten sowie mit den passenden Verträgen und Formulierungen gerne zur Verfügung.

F

Wir beraten Sie zu den arbeitsrechtlichen Auswirkungen des Entzug der Fahrerlaubnis in jedem Einzelfalls.

Wir beraten Sie zu den arbeitsrechtlichen Auswirkungen des Entzug der Fahrerlaubnis in jedem Einzelfalls.

Wir beraten Sie umfassend zu den Unterschieden zwischen freien Mitarbeitenden und Handelsvertretern zu angestellten Mitarbeitenden. Wir erstellen für Sie die jeweils passenden Vertragsmuster und beantworten umfassend Ihre Fragen zu den Gestaltungsmöglichkeiten.

Wir beraten die Personalverantwortlichen und Führungskräfte Ihres Unternehmens gerne zu allen Einzelheiten und übernehmen die Erstellung einer Abmahnung, abgestimmt auf Ihren Einzelfall und den zugrundeliegenden Pflichtenverstoß.

Wir erarbeiten für Sie alle Verträge, die Sie für Ihr tägliches Personalgeschäft benötigen – angepasst auf Ihr Unternehmen und den jeweiligen Einzelfall.

Wir beraten Sie über die rechtlichen Rahmenbedingungen wie etwa Befristung, Vergütung, Anwendung von Tarifverträgen, Sozialversicherung/Minijob etc. und stellen Ihnen die von Ihnen benötigten Vertragstexte gerne zur Verfügung.

Wir helfen Ihnen, bei Stellenausschreibungen, Arbeitsverträgen und Betriebsvereinbarungen Diskriminierung zu vermeiden und Ihre Führungskräfte und Mitarbeitenden zu dem Thema zu schulen.

Wir helfen Ihnen gerne mit Rat und Tat bei der Erstellung der Verträge und der Beachtung der zahlreichen Sonderregelungen, die Ausbilder und Auszubildende zu beachten haben.

Gerne stellen wir Ihnen Mustertexte zur Verfügung, überarbeiten diese mit Ihnen zusammen und erstellen die auf Ihren Einzelfall angepasste Vertragsfassung mit Ihnen. Wir unterstützen Sie bei Abfindungsberechnungen und geben Ihnen wertvolle Hinweise auf die möglichen sozialversicherungsrechtlichen Folgen verschiedener Aufhebungsregelungen.

Sowohl bei der Vorbereitung von Gesprächen mit den Betroffenen als auch bei der Frage, ob und wie ein Arbeitsverhältnis fortgeführt und der Betroffene unterstützt werden kann, sind wir Ihnen gerne behilflich.

Gerne klären wir mit Ihnen alle Fragen und Anwendungsfälle der gesetzlichen Regelung im Zusammenspiel mit den in Ihrem Unternehmen geltenden Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen.

Gerne übernehmen wir für Sie die Vertragserstellung, beantworten Ihnen alle Fragen mit Blick auf Rente und Sozialversicherung und beraten Sie bei der Ausgestaltung der Rahmenbedingungen bei Ihnen im Unternehmen.

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung der Betriebsratsanhörung und natürlich auch bei der weiteren Vorbereitung der personellen Einzelmaßnahme oder Kündigung.

Gerne klären wir mit Ihnen die Fragen zur Gestaltung, bei der Beitragszahlung bis hin zur Auszahlung von Leistungen – das alles natürlich unter Berücksichtigung der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen.

Mit der Unterscheidung in Zeit- und Zweckbefristung gehen ganz unterschiedliche Anforderungen an ihre jeweilige sachliche Rechtfertigung einher. Unter welchen Voraussetzungen eine Befristung vereinbart werden kann, eine vereinbarte Befristung verlängert werden kann erläutern wir Ihnen gerne und erstellen für Sie die dazu passenden Verträge.

Wir beraten Sie zu den gesetzlichen Anforderungen an das Betriebliche Eingliederungsmanagement, erstellen für Ihr Unternehmen die notwendigen Formulare und Anschreiben, übernehmen die Formulierung einer Betriebsvereinbarung und haben viele Tipps für Sie zur Gesprächsführung und der weiteren Vorgehensweise in Ihren Einzelfällen.

Ohne explizites betriebliches Verbot ist das Mitführen und der Konsum von Cannabis auf Ihrem Betriebsgelände auch während der Arbeitszeit nach den neuen gesetzlichen Regelungen grundsätzlich erlaubt! Zur Ausgestaltung von Regelungen und bei Problemen beim Umgang mit cannabis-konsumierenden Mitarbeitenden unterstützen wir Sie gerne.

Die Ausgestaltung von Entgeltregelungen in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen erläutern wir Ihnen gerne und unterstützen Sie mit für Ihr Unternehmen erstellten Vertragstexten. Dabei ist die umfassende Beratung unter Berücksichtigung der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen selbstverständlich.

Die Voraussetzungen für die Beantragung und den Ablauf (z.B. Übertragung oder Verlängerung) der Elternzeit, Teilzeittätigkeit während der Elternzeit, die Behandlung von Urlaubsansprüchen und alle weiteren Rahmenbedingungen sind im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt. Wir erstellen für Sie die dazu passenden Vertragstexte und geben gerne detaillierte Auskünfte zum Thema.

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (abgekürzt: eAU), auch elektronische Krankschreibung genannt, ist die digitale Fassung der Krankschreibung auf Papier, des allbekannten „gelben Scheins“.
Wir haben aktuelle Tipps zu dem Verfahren aus der Praxis für Sie und stehen Ihnen mit allem Wissenswerten sowie mit den passenden Verträgen und Formulierungen gerne zur Verfügung.

Wir erstellen Ihre Verträge und anschreiben und beantworten alle Fragen zu möglichen sozialversicherungsrechtlichen Folgen und der Ausgestaltung von Freistellungen.

Wir beraten Sie zu den arbeitsrechtlichen Auswirkungen des Entzug der Fahrerlaubnis in jedem Einzelfalls.

Wir beraten Sie umfassend zu den Unterschieden zwischen freien Mitarbeitenden und Handelsvertretern zu angestellten Mitarbeitenden. Wir erstellen für Sie die jeweils passenden Vertragsmuster und beantworten umfassend Ihre Fragen zu den Gestaltungsmöglichkeiten.

Die geringfügige Beschäftigung wird häufig auch Minijob genannt.
Üblicherweise versteht man darunter eine Beschäftigung, für die (seit 2024) nicht mehr als 538 EUR im Monat gezahlt wird.
Daneben gibt es aber auch die Möglichkeit, über sogenannte kurzfristige Beschäftigungen von den Vorteilen des sogen. Minijobs zu profitieren – und das ohne Verdienstgrenze. Wir erstellen für Sie und Ihr Unternehmen die jeweils passenden Vertragstexte und beraten zu allen arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen.

Wir unterstützen Sie bei allen Fragen rund um das Thema Hygenie bei der Umsetzung in Ihrem Betrieb. Bitte sprechen Sie uns an!

Wir beraten Sie über sämtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit einer Erkrankung im Arbeitsverhältnis. Z.B: Welche Rechtsfolgen löst eine Erkrankung aus? Welche beidseitigen Verpflichtungen bestehen? Welche Erstattungsmöglichkeiten gibt es?

Sie beabsichtigen eine Kündigung auszusprechen? Wir helfen Ihnen bereits im Vorfeld bei der Erstellung und Formulierung der Kündigung. Dazu überprüfen wir, ob sämtliche Formalitäten, wie eine eventuelle Betriebsratsanhörung oder eine BEM-Gespräch erfüllt sind und unterstützen Sie ggf. hierbei.

Sie beabsichtigen eine Kündigung auszusprechen? Wir helfen Ihnen bereits im Vorfeld bei der Erstellung und Formulierung der Kündigung. Dazu überprüfen wir, ob sämtliche Formalitäten, wie eine eventuelle Betriebsratsanhörung oder eine BEM-Gespräch erfüllt sind und unterstützen Sie ggf. hierbei.

Sie beabsichtigen eine Kündigung auszusprechen? Wir helfen Ihnen bereits im Vorfeld bei der Erstellung und Formulierung der Kündigung. Dazu überprüfen wir, ob sämtliche Formalitäten, wie eine eventuelle Betriebsratsanhörung oder eine BEM-Gespräch erfüllt sind und unterstützen Sie ggf. hierbei.

Mutterschutz ist der umgangssprachliche Begriff für den Zeitraum der Mutterschutzfrist. Diese Frist beginnt normalerweise sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet normalerweise acht Wochen nach der Geburt. Haben Sie noch weitere Fragen zum Thema Mutterschutz? Wir beraten Sie gerne!

Von Mehrarbeit wird gesprochen, wenn die gesetzliche oder tarifliche Höchstarbeitszeit überschritten wird. Mehrarbeit ist abzugrenzen von angeordneten Überstunden. Wir unterstützen Sie gerne bei der Bewertung von Fragestellungen zum Thema Mehrarbeit.

Von Mehrarbeit wird gesprochen, wenn die gesetzliche oder tarifliche Höchstarbeitszeit überschritten wird. Mehrarbeit ist abzugrenzen von angeordneten Überstunden. Wir unterstützen Sie gerne bei der Bewertung von Fragestellungen zum Thema Mehrarbeit.

Wir erstellen die erforderlichen vertraglichen Regelungen und Betriebsvereinbarungen für Ihr Unternehmen und unterstützen Sie dabei, klare Regelungen zu schaffen mit Blick auf die Nutzung dienstlicher Geräte und Mail-Adressen für Privatzwecke, während oder außerhalb der Arbeitszeit. Dabei haben wir für Sie mit im Blick, welche datenschutzrechtlichen Anforderungen zu beachten sind.

Wir erstellen die erforderlichen vertraglichen Regelungen und Betriebsvereinbarungen für Ihr Unternehmen und unterstützen Sie dabei, klare Regelungen zu schaffen mit Blick auf die Nutzung dienstlicher Geräte und Mail-Adressen für Privatzwecke, während oder außerhalb der Arbeitszeit. Dabei haben wir für Sie mit im Blick, welche datenschutzrechtlichen Anforderungen zu beachten sind.

Der Ausdruck schwerbehinderte Menschen stammt aus der gesetzlichen Definition aus dem Sozialgesetzbuch. Für schwerbehinderte Mitarbeiter gelten arbeitsrechtlich besondere rechtliche Bewertungen, insbesondere genießen Sie Sonderkündigungsschutz. Wir beraten Sie gerne zum Thema schwerbehinderte Mitarbeiter.
Der Ausdruck schwerbehinderte Menschen stammt aus der gesetzlichen Definition aus dem Sozialgesetzbuch. Für schwerbehinderte Mitarbeiter gelten arbeitsrechtlich besondere rechtliche Bewertungen, insbesondere genießen Sie Sonderkündigungsschutz. Wir beraten Sie gerne zum Thema schwerbehinderte Mitarbeiter.
Bei Urlaub ist zwischen dem gesetzlichen Mindesturlaub und einem etwaigen tariflichen oder übergesetzlichen Zusatzurlaub zu unterscheiden. Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf 20 Tage Erholungsurlaub bei einer 5-Tage-Woche. Für ausführlichere Informationen zum Thema Urlaub, wenden Sie sich jederzeit gerne an uns.

Die Versetzung bedeutet die einseitige Änderung von Art, Ort oder Umfang der Tätigkeit durch den Arbeitgeber. Die Versetzung muss nach dem Arbeitsvertrag zulässig sein und bedarf gegebenenfalls der Zustimmung des Betriebsrats. Sollten Sie Fragen zum Thema Versetzung haben, beraten wir Sie gerne.

Wir beraten Sie gerne bei allen anstehenden Fragestellungen im Bereich der Konzeption, Einführung Umsetzung und Aktualisierung variabler Vergütungssysteme. Variable Vergütungen umfassen sämtliche Formen der nicht fixen Vergütung. Hierzu zählen beispielsweise Prämien, Provisionen, Tantiemen, Boni, Gratifikationen etc..

Unterweisungsrecht versteht man das Recht des Arbeitgebers die Zeit, den Ort und die Art und Weise der Arbeit sowie das Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb festzulegen. Sollten Sie Fragen zum Umfang und zur Ausübung des Weisungsrechts haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Weihnachtsgeld ist ein zusätzliches Entgelt des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer auf das gesetzlich kein Anspruch besteht. Ein Anspruch könnte sich aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag ergeben. Sollten Sie Fragen zum Themenkomplex des Weihnachtsgeldes haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Bei Zeugnissen ist zwischen einem qualifizierten Arbeitszeugnis oder einem bloßen Tätigkeitsnachweis zu unterscheiden. Sie benötigen Unterstützung für die Erstellung oder Überprüfung eines Arbeitszeugnisses? Wir beraten Sie hierzu gerne und bieten auch entsprechende Dokumente und Vorlagen.

Hierbei handelt es sich um eine Form der Leiharbeit, bei der ein Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag mit einer Verleihfirma geschlossen hat und von dieser an ein anderes Unternehmen zum Einsatz in dessen Betrieb verliehen wird. Sollten Sie Fragen zur Leiharbeit/Zeitarbeit haben, wenden Sie sich gerne an uns.

G

Die geringfügige Beschäftigung wird häufig auch Minijob genannt.
Üblicherweise versteht man darunter eine Beschäftigung, für die (seit 2024) nicht mehr als 538 EUR im Monat gezahlt wird.
Daneben gibt es aber auch die Möglichkeit, über sogenannte kurzfristige Beschäftigungen von den Vorteilen des sogen. Minijobs zu profitieren – und das ohne Verdienstgrenze. Wir erstellen für Sie und Ihr Unternehmen die jeweils passenden Vertragstexte und beraten zu allen arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen.

H

Wir unterstützen Sie bei allen Fragen rund um das Thema Hygenie bei der Umsetzung in Ihrem Betrieb. Bitte sprechen Sie uns an!

K

Wir beraten Sie über sämtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit einer Erkrankung im Arbeitsverhältnis. Z.B: Welche Rechtsfolgen löst eine Erkrankung aus? Welche beidseitigen Verpflichtungen bestehen? Welche Erstattungsmöglichkeiten gibt es?

Sie beabsichtigen eine Kündigung auszusprechen? Wir helfen Ihnen bereits im Vorfeld bei der Erstellung und Formulierung der Kündigung. Dazu überprüfen wir, ob sämtliche Formalitäten, wie eine eventuelle Betriebsratsanhörung oder eine BEM-Gespräch erfüllt sind und unterstützen Sie ggf. hierbei.

Wir erstellen Ihre Arbeitsverträge für die Regelung der Kurzarbeit, formulieren Betriebsvereinbarungen für Sie und beraten Sie beim Kontakt mit den Arbeitsagenturen.

L

Sie beabsichtigen eine Leistungsabhängige Vergütung einzuführen oder haben Fragen zu einer bestehenden leistungsabhängigen Vergütung? Wir unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung und vertraglichen Gestaltungsweise.

M

Mutterschutz ist der umgangssprachliche Begriff für den Zeitraum der Mutterschutzfrist. Diese Frist beginnt normalerweise sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet normalerweise acht Wochen nach der Geburt. Haben Sie noch weitere Fragen zum Thema Mutterschutz? Wir beraten Sie gerne!

Von Mehrarbeit wird gesprochen, wenn die gesetzliche oder tarifliche Höchstarbeitszeit überschritten wird. Mehrarbeit ist abzugrenzen von angeordneten Überstunden. Wir unterstützen Sie gerne bei der Bewertung von Fragestellungen zum Thema Mehrarbeit.

N

Unter Nebentätigkeit versteht man jede Tätigkeit, die ein Arbeitnehmer außerhalb seines Hauptarbeitsverhältnisses ausübt. Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf die Genehmigung seiner Nebentätigkeit gegenüber dem Arbeitgeber. Für Fragen zum Thema Nebentätigkeit stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Wir erstellen die erforderlichen vertraglichen Regelungen und Betriebsvereinbarungen für Ihr Unternehmen und unterstützen Sie dabei, klare Regelungen zu schaffen mit Blick auf die Nutzung dienstlicher Geräte und Mail-Adressen für Privatzwecke, während oder außerhalb der Arbeitszeit. Dabei haben wir für Sie mit im Blick, welche datenschutzrechtlichen Anforderungen zu beachten sind.

R

Wir beraten Sie gerne zum Thema verschiedene Rentenarten und Renteneintritt ihrer Mitarbeiter, sowie deren Auswirkungen auf das bestehende Arbeitsverhältnis. Bitte nehmen Sie uns bei Fragen gerne Kontakt mit uns auf.

S

Der Ausdruck schwerbehinderte Menschen stammt aus der gesetzlichen Definition aus dem Sozialgesetzbuch. Für schwerbehinderte Mitarbeiter gelten arbeitsrechtlich besondere rechtliche Bewertungen, insbesondere genießen Sie Sonderkündigungsschutz. Wir beraten Sie gerne zum Thema schwerbehinderte Mitarbeiter.

Hierbei handelt es sich um Tätigkeiten, die Nutzer einer bestimmten Zeit im Jahr anstehen, beispielsweise während der Erntezeit. Für sämtliche Fragen zum Thema Saisonarbeit stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

U

Bei Urlaub ist zwischen dem gesetzlichen Mindesturlaub und einem etwaigen tariflichen oder übergesetzlichen Zusatzurlaub zu unterscheiden. Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf 20 Tage Erholungsurlaub bei einer 5-Tage-Woche. Für ausführlichere Informationen zum Thema Urlaub, wenden Sie sich jederzeit gerne an uns.

V

Die Versetzung bedeutet die einseitige Änderung von Art, Ort oder Umfang der Tätigkeit durch den Arbeitgeber. Die Versetzung muss nach dem Arbeitsvertrag zulässig sein und bedarf gegebenenfalls der Zustimmung des Betriebsrats. Sollten Sie Fragen zum Thema Versetzung haben, beraten wir Sie gerne.

Wir beraten Sie gerne bei allen anstehenden Fragestellungen im Bereich der Konzeption, Einführung Umsetzung und Aktualisierung variabler Vergütungssysteme. Variable Vergütungen umfassen sämtliche Formen der nicht fixen Vergütung. Hierzu zählen beispielsweise Prämien, Provisionen, Tantiemen, Boni, Gratifikationen etc..

W

Unterweisungsrecht versteht man das Recht des Arbeitgebers die Zeit, den Ort und die Art und Weise der Arbeit sowie das Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb festzulegen. Sollten Sie Fragen zum Umfang und zur Ausübung des Weisungsrechts haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Weihnachtsgeld ist ein zusätzliches Entgelt des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer auf das gesetzlich kein Anspruch besteht. Ein Anspruch könnte sich aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag ergeben. Sollten Sie Fragen zum Themenkomplex des Weihnachtsgeldes haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Z

Bei Zeugnissen ist zwischen einem qualifizierten Arbeitszeugnis oder einem bloßen Tätigkeitsnachweis zu unterscheiden. Sie benötigen Unterstützung für die Erstellung oder Überprüfung eines Arbeitszeugnisses? Wir beraten Sie hierzu gerne und bieten auch entsprechende Dokumente und Vorlagen.

Hierbei handelt es sich um eine Form der Leiharbeit, bei der ein Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag mit einer Verleihfirma geschlossen hat und von dieser an ein anderes Unternehmen zum Einsatz in dessen Betrieb verliehen wird. Sollten Sie Fragen zur Leiharbeit/Zeitarbeit haben, wenden Sie sich gerne an uns.

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