Für sie im

/ Einsatz /

Für Sie im einsatz   /  Geschäftsführung  /

__  Der Geschäftsführer erledigt in eigener Verantwortlichkeit die laufenden Geschäfte des Verbandes. Er kann auf Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung als geschäftsführendes Vorstandsmitglied in den Vorstand berufen werden.  __

Hans-walter Janitz
RECHTSANWALT
GESCHÄFTSFÜHRER
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Mediator DAA
externer Datenschutzbeauftragter
Ganz persönlich

Durch seine langjährige Tätigkeit als Rechtsanwalt und Geschäftsführer des Arbeitgeberverbandes der Ernährungsindustrie Baden-Württemberg verfügt Herr RA Janitz auf regionaler wie nationaler Ebene über umfangreiche Erfahrungen in der rechtlichen Beratung von Unternehmen aus der Industrie und dem Mittelstand.

Herr Rechtsanwalt Janitz ist ausschließlich auf dem Gebiet des Kollektiven- und Individualarbeitsrechtes tätig. Er unterstützt und vertritt Unternehmen bei der Ausgestaltung von Arbeitsverträgen, Vertragsänderungen sowie bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen und vor den Arbeitsgerichten.

Schwerpunkte seiner Tätigkeit ist die strategische Beratung von Unternehmen bei Um- und Restrukturierungen (Betriebsübergänge und Verhandlung von Interessenausgleichen oder Sozialplänen) sowie die rechtliche Unterstützung bei anderen betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen. Er führt Verhandlungen mit Betriebsräten und vertritt die Interessen der Arbeitgeber beim Abschluss von Flächen- und Haustarifverträgen.

Hans-walter Janitz
RECHTSANWALT
GESCHÄFTSFÜHRER
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Mediator DAA
externer Datenschutzbeauftragter
Ganz persönlich

Durch seine langjährige Tätigkeit als Rechtsanwalt und Geschäftsführer des Arbeitgeberverbandes der Ernährungsindustrie Baden-Württemberg verfügt Herr RA Janitz auf regionaler wie nationaler Ebene über umfangreiche Erfahrungen in der rechtlichen Beratung von Unternehmen aus der Industrie und dem Mittelstand.

Herr Rechtsanwalt Janitz ist ausschließlich auf dem Gebiet des Kollektiven- und Individualarbeitsrechtes tätig. Er unterstützt und vertritt Unternehmen bei der Ausgestaltung von Arbeitsverträgen, Vertragsänderungen sowie bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen und vor den Arbeitsgerichten.

Schwerpunkte seiner Tätigkeit ist die strategische Beratung von Unternehmen bei Um- und Restrukturierungen (Betriebsübergänge und Verhandlung von Interessenausgleichen oder Sozialplänen) sowie die rechtliche Unterstützung bei anderen betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen. Er führt Verhandlungen mit Betriebsräten und vertritt die Interessen der Arbeitgeber beim Abschluss von Flächen- und Haustarifverträgen.

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